Jedes Jahr sterben unzählige Vögel durch Kollisionen mit Glasflächen, sei es an großen Gebäudefassaden, Wintergärten oder Bürofenstern. Für die Tiere ist Glas nicht als Hindernis erkennbar. Um das zu verhindern, bieten wir spezielle Vogelschutzfolien an, die sowohl sichtbar als auch dezent in die Architektur integriert werden können.

Diese Folien sind mit punktuellen, streifenförmigen oder grafischen Mustern versehen, die von Vögeln zuverlässig erkannt werden, ohne dabei die Sicht oder Lichtdurchlässigkeit wesentlich zu beeinträchtigen. Sie können auf bestehenden Glasflächen nachgerüstet werden und sind sowohl für öffentliche Gebäude als auch für private Haushalte geeignet.

Effektiver Schutz für Vögel
Unauffällige Optik
Nachrüstbar
Wetterfest & langlebig

Ob feine Muster oder auffälliger gestaltet, wir beraten sie gerne zur passenden Lösung für Ihre Fenster oder Glasfassade.

FAQ – Wie funktioniert eine Vogelschutzfolie?

Es sind spezielle Muster oder Strukturen, die Vögel als Hindernis erkennen. So werden Kollisionen mit Glas wirksam verhindert.

FAQ – Beeinträchtigt die Folie meine Sicht nach draußen?

Nein, die Muster können sind so gestaltet werden, dass sie für Menschen kaum sichtbar sind und die Durchsicht sowie den Lichteinfall nur minimal beeinflussen.

FAQ – Wo kann die Folie eingesetzt werden?

Sie eignet sich für Fenster, Glasfassaden, Wintergärten, Bushaltestellen und Balkone, also überall dort, wo Glasflächen eine Gefahr für Vögel darstellen.

FAQ – Wann ist Vogelschutzfolie vorgeschrieben?

Bundesweite Regelung: § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Gemäß § 44 BNatSchG ist es verboten, besonders geschützte Tierarten – darunter viele Vogelarten – zu töten oder ihre Fortpflanzungsstätten zu zerstören. Wenn bekannt ist, dass Glasflächen regelmäßig zu Vogelkollisionen führen, kann dies als Verstoß gegen das Tötungsverbot gewertet werden. In solchen Fällen können Behörden Maßnahmen wie die Nachrüstung mit Vogelschutzfolien anordnen.

Da es keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Anbringung von Vogelschutzfolien in Bremen und Niedersachsen gibt, können in bestimmten Situationen, insbesondere bei Neubauten oder in der Nähe von Vogelschutzgebieten, entsprechende Maßnahmen erforderlich sein. Es ist daher ratsam, bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens die potenziellen Auswirkungen auf die Vogelwelt zu berücksichtigen und gegebenenfalls Vogelschutzmaßnahmen einzuplanen.

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) §3

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